Die MB sind grundlegend der angeborenen Würde des Menschen verpflichtet, die besagt, dass die Grundfreiheiten und Rechte allen Mitgliedern der Gemeinschaft der Menschen zustehen.
Dazu gehört insbesondere die Wahrung der Religionsfreiheit. Die MB nehmen das Leben und Wirken von Jesus Christus als Vorbild. Die Nächstenliebe motiviert ihr Handeln. Das Engagement der MB zeichnet sich aus durch Verantwortungsbewusstsein, Verbindlichkeit und Ehrlichkeit.
Keine Diskriminierung: Die Arbeit der MB orientiert sich ausschliesslich an den Bedürfnissen der Migranten. MB lehnen jede Form der Diskriminierung ab, welche die ethnische, nationale oder soziale Herkunft, das Geschlecht oder die Religion betreffen.
Respekt: Die MB arbeiten so, dass Menschen anderen Glaubens und anderer Kultur respektiert werden. Sie zeigen ein vorbildliches Verhalten gegenüber jeder Person. Allerdings sind die MB nicht an die Kultur und den Glauben der begleiteten Personen gebunden, insbesondere wenn die Ideen und das Verhalten gegen die Grundsätze der Menschenrechte verstossen.
Keine religiösen Pflichten: Die MB geniessen und achten die Meinungs-, Gewissens- und Religionsfreiheit. Sie arbeiten in einer Weise, die keine religiösen Pflichten von den Begünstigten voraussetzt. Die MB schliessen jegliche Form von Zwang und Manipulation aus.
Kein Machtmissbrauch: Die MB arbeiten mit den Migranten auf Augenhöhe und vermeiden jede Form von Machtmissbrauch im religiösen Bereich, insbesondere berücksichtigen sie die Verwundbarkeit von Begünstigten. Besondere Wachsamkeit ist geboten, wenn die Begünstigten Kinder sind. Das Recht der Eltern, für die religiöse Erziehung ihrer Kinder zu sorgen, muss respektiert werden.
Glaubens- und Gewissensfreiheit: Vorbehältlich der oben genannten Punkte sind die MB frei im Einklang mit ihrer Religionsfreiheit über ihren Glauben zu sprechen. Sie begegnen den Migranten mit Sensibilität und Respekt.